Förderung Solarenergie
Das deutsche Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien, in der geläufigen Kurzfassung Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) genannt, soll den Ausbau von Strom- und Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Quellen fördern. Es dient vorrangig dem Klimaschutz und gehört zu einer ganzen Reihe gesetzlicher Maßnahmen, mit denen die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern wie Erdöl, Erdgas oder Kohle Verringert werden soll.
Grundgedanke ist, dass den Betreibern der zu fördernden Anlagen über einen bestimmten Zeitraum ein fester Vergütungssatz für den erzeugten Strom gewährt wird, der sich an den Erzeugungskosten der jeweiligen Erzeugungsart orientiert, um so einen wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen zu ermöglichen. Der für neu installierte Anlagen festgelegte Satz sinkt jährlich um einen bestimmten Prozentsatz (Degression), um einen Anreiz für Kostensenkungen zu schaffen.
Einspeisevergütungen - Stand 2011 DE
EEG-Förderung:
Mit dem Sonnenstrom kann man Geld verdienen:
Mit
dem 01. August 2004 ist das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) in Kraft getreten.
Durch dieses Gesetz haben Betreiber von Photovoltaikanlagen für die Dauer von 20
Jahren Rechtssicherheit hinsichtlich der Vergütungssätze für die Einspeisung
der von ihnen erzeugten Energie in das öffentliche Stromnetz.
Die nachfolgende
Tabelle stellt die Vergütungssätze der vergangenen Jahre sowie die derzeit aktuellen
Vergütungssätze dar (Stand 2011). Es wird die Degression, sowie auch die
unterschiedlichen Anlagenarten berücksichtigt. Ausschlaggebend für 20 Jahre
gleichbleibende Vergütung ist immer das Jahr der Inbetriebnahme.
Vergütung
für Anlagen auf Dachflächen und Lärmschutzwänden:
Die Einspeisevergütung wird ab Januar 2012 um 15% gesenkt.
- Einspeisevergütung für die komplette Einspeisung ins öffentliche Stromnetz
| Bis 30 KW | 24,43 Cent/KWh | 01.01.2012 |
|---|---|---|
| Bis 100 KW | 23,26 Cent/KWh | 01.01.2012 |
| Bis 1MW | 21,98 Cent/KWh | 01.01.2012 |
- Einspeisevergütung für den Eigenverbrauch
| Eigenverbrauch in % von der Gesamtleistung einer Anlage |
Bis 30 KW | Von 30 - 100 KW | Von 100 - 500 KW |
|---|---|---|---|
| Bis 30% | 8,05 Cent | 6,85 Cent | 5,60 Cent |
| Ab 30% | 12,43 Cent | 11,23 Cent | 9,98 Cent |
KFW-Förderung
Die KfW ist eine Anstalt öffentlichen Rechts. Als Bank des Bundes (80 %) und der Länder (20 %) fördert sie den Einzelnen und somit die Gesellschaft. Die KfW Bankengruppe gibt Impulse für Wirtschaft, Gesellschaft und Ökologie, in Deutschland, in Europa und in der Welt. Sie unterstützt den Wandel und treibt zukunftsweisende Ideen voran.
Mit dem neuen KfW-Programm Erneuerbare Energien unterstützt die KfW-Förderbank Investoren mit einer zinsgünstigen Finanzierung bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien.
Im Programmteil "Standard" wird die Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Strom mit günstigen Kreditkonditionen gefördert.
Die Bank ermittelt den Zinssatz für jeden Kunden individuell. Dabei berücksichtigt sie die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers (Bonität) und die Werthaltigkeit der Sicherheiten. Die Kombination der Bonitäts- und Besicherungsklassen ergibt die Preisklasse. Jede Preisklasse deckt eine Zinsspanne mit einer festen Zinsobergrenze (Maximalzinssatz) ab. Der individuelle Zinssatz liegt innerhalb dieser Zinsspanne
ist ökologisch sinnvoll, politisch gewollt und gesetzlich gefördert. Investitionen in Photovoltaikanlagen werden nachhaltig zur Stabilisierung unseres Ökosystems beitragen. Da sich diese Investitionen aus eigener Kraft noch nicht wirtschaftlich tragen können, gibt es vielfältige Förderungsmöglichkeiten. Verschiedene staatliche Förderprogramme sollen mithilfe von finanziellen Anreizen die Bereitschaft stärken, in neue Technologien zu investieren.