STRAUS

Technische Anlagen

Förderung Solarenergie

Das deutsche Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien, in der geläufigen Kurzfassung Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) genannt, soll den Ausbau von Strom- und Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Quellen fördern. Es dient vorrangig dem Klimaschutz und gehört zu einer ganzen Reihe gesetzlicher Maßnahmen, mit denen die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern wie Erdöl, Erdgas oder Kohle Verringert werden soll.

Grundgedanke ist, dass den Betreibern der zu fördernden Anlagen über einen bestimmten Zeitraum ein fester Vergütungssatz für den erzeugten Strom gewährt wird, der sich an den Erzeugungskosten der jeweiligen Erzeugungsart orientiert, um so einen wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen zu ermöglichen. Der für neu installierte Anlagen festgelegte Satz sinkt jährlich um einen bestimmten Prozentsatz (Degression), um einen Anreiz für Kostensenkungen zu schaffen.

Einspeisevergütungen - Stand 2011 DE

EEG-Förderung:

Mit dem Sonnenstrom kann man Geld verdienen:
Mit dem 01. August 2004 ist das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) in Kraft getreten. Durch dieses Gesetz haben Betreiber von Photovoltaikanlagen für die Dauer von 20 Jahren Rechtssicherheit hinsichtlich der Vergütungssätze für die Einspeisung der von ihnen erzeugten Energie in das öffentliche Stromnetz.

Die nachfolgende Tabelle stellt die Vergütungssätze der vergangenen Jahre sowie die derzeit aktuellen Vergütungssätze dar (Stand 2011). Es wird die Degression, sowie auch die unterschiedlichen Anlagenarten berücksichtigt. Ausschlaggebend für 20 Jahre gleichbleibende Vergütung ist immer das Jahr der Inbetriebnahme.

Vergütung für Anlagen auf Dachflächen und Lärmschutzwänden:

Die Einspeisevergütung wird ab Januar 2012 um 15% gesenkt.

  • Einspeisevergütung für die komplette Einspeisung ins öffentliche Stromnetz

Bis 30 KW 24,43 Cent/KWh 01.01.2012
Bis 100 KW 23,26 Cent/KWh 01.01.2012
Bis 1MW 21,98 Cent/KWh 01.01.2012


  • Einspeisevergütung für den Eigenverbrauch


Eigenverbrauch in %
von der Gesamtleistung einer Anlage
Bis 30 KW Von 30 - 100 KW Von 100 - 500 KW
Bis 30% 8,05 Cent 6,85 Cent 5,60 Cent
Ab 30% 12,43 Cent 11,23 Cent 9,98 Cent



KFW-Förderung

Die KfW ist eine Anstalt öffentlichen Rechts. Als Bank des Bundes (80 %) und der Länder (20 %) fördert sie den Einzelnen und somit die Gesellschaft. Die KfW Bankengruppe gibt Impulse für Wirtschaft, Gesellschaft und Ökologie, in Deutschland, in Europa und in der Welt. Sie unterstützt den Wandel und treibt zukunftsweisende Ideen voran.

Mit dem neuen KfW-Programm Erneuerbare Energien unterstützt die KfW-Förderbank Investoren mit einer zinsgünstigen Finanzierung bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien.

Im Programmteil "Standard" wird die Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Strom mit günstigen Kreditkonditionen gefördert.

Die Bank ermittelt den Zinssatz für jeden Kunden individuell. Dabei berücksichtigt sie die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers (Bonität) und die Werthaltigkeit der Sicherheiten. Die Kombination der Bonitäts- und Besicherungsklassen ergibt die Preisklasse. Jede Preisklasse deckt eine Zinsspanne mit einer festen Zinsobergrenze (Maximalzinssatz) ab. Der individuelle Zinssatz liegt innerhalb dieser Zinsspanne

ist ökologisch sinnvoll, politisch gewollt und gesetzlich gefördert. Investitionen in Photovoltaikanlagen werden nachhaltig zur Stabilisierung unseres Ökosystems beitragen. Da sich diese Investitionen aus eigener Kraft noch nicht wirtschaftlich tragen können, gibt es vielfältige Förderungsmöglichkeiten. Verschiedene staatliche Förderprogramme sollen mithilfe von finanziellen Anreizen die Bereitschaft stärken, in neue Technologien zu investieren.