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Technische Anlagen

Wärmepumpenförderung 2011 - neue Konditionen

seit dem 15.03.2011 sind neue Konditionen für die Förderung von Wärmepumpen im Rahmen des Marktanreizprogramms (MAP) in Kraft getreten. Wie bisher werden Wärmepumpen gefördert, die das Heizsystem in einem bestehenden Gebäude ersetzen.
Im Folgenden lesen Sie alles was Sie dazu wissen müssen:

 

Erforderliche Jahresarbeitszahlen verringert

Die erforderlichen Jahresarbeitszahlen wurden gegenüber dem Vorjahr verringert. Neu ist außerdem, dass Anlagen in Nicht-Wohngebäuden auch gefördert werden können, wenn keine Warmwasserbereitung erfolgt.

Sole/Wasser und Wasser/Wasser-Wärmepumpen (bisher: 4,3)
- 3,8 in Wohngebäuden, mit Warmwasserbereitung
- 4,0 in Nicht-Wohngebäuden ohne Warmwasserbereitung
Luft/Wasser-Wärmepumpen (bisher: 3,7)
- 3,5 sowohl Wohngebäude mit Warmwasserbereitung als auch Nicht-Wohngebäude ohne Warmwasserbereitung
 

Mögliche Fördersumme

Die Berechnungsgrundlage für die Fördersumme wurde auf die Leistung der Heizungs-Wärmepumpe im Normarbeitspunkt umgestellt. Damit wurde die Antragstellung vereinfacht, denn der umständliche Nachweis der Wohnfläche kann entfallen. Wenn die erforderliche Jahresarbeitszahl erreicht wird, können folgende Fördersätze gewährt werden:

 

Luft/Wasser-Wärmepumpen

Maßgebend ist die Leistung im Punkt A2/W35* (Lufttemperatur +2 °C, Heizwasseraustrittstemperatur +35 °C).

bis 20 kW 900 € pauschal
21 - 100 kW 1200 € pauschal

Sole/Wasser und Wasser/Wasser-Wärmepumpen

Maßgebend ist die Leistung im Punkt B0/W35* für Sole und W10/W35* für Wasser (Soletemperatur +0 °C bzw. Wassertemperatur +10 °C, Heizwasseraustrittstemperatur +35 °C).

bis 10 kW 2400 € (Grundbetrag)
11 - 20 kW +120 € pro kW zusätzlich
21 - 100 kW +100 € pro kW zusätzlich, mindestens 3600 €